Neue EU-Richtlinie für „Gesundheit ohne Grenzen“

Wesentliche Bedeutung für das zukünftige Wachstum grenzüberschreitender Gesundheitsreisen hat die neue EU-Richtlinie. Darin ist verbindlich festgeschrieben, dass die Krankenkassen die Kosten der Behandlung im europäischen Ausland tragen, die auch im Inland anfallen würden.

Deutsche Krankenkassen erstatten zwar schon seit dem EU-Beitritt Ungarns im Jahr 2004 Behandlungskosten für Kuraufenthalte und Zahnersatz in Ungarn, allerdings waren die bisher geltenden Vorschriften nicht immer eindeutig; in der Regel wurden frühere Urteile als Entscheidungsgrundlage herangezogen.

„Wir begrüßen es sehr, dass es mit der EU-Richtlinie klare und einheitliche Vorschriften gibt, wie Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat von den Krankenkassen finanziert werden. Wir sehen darin eine wichtige Basis, um den Gesundheitstourismus nach Ungarn noch stärker und professioneller voranzutreiben“, so Kristóf Sztojanovits, Deutschland-Direktor des Ungarischen Tourismusamtes.

Wie wichtig das Segment ist, zeigt auch die Tatsache, dass nach Budapest die meisten Übernachtungen ausländischer Gäste in den Kurorten Bad Hévíz, Bad Bük, Hajdúszoboszló und Bad Sárvár generiert werden.